Bei der gebundenen Bauweise ist eine Bewegungsfugeneinteilung notwendig, damit es nicht zu Brüchen, Verschiebungen etc. am Bauwerk kommt. Eine entscheidende Rolle spielen dabei die Bewegungsfugenabstände. Diese sind wiederum abhängig vom Pflastersteinmaterial. Wird ein Natursteinpflaster eingebaut, so sind die Bewegungsfugen in einem Abstand von ca. 6 - 8 m einzuteilen. Soll jedoch Betonsteinpflaster verlegt werden, muss eine Bewegungsfuge im Abstand von ca. 5 m gesetzt werden. Dies ist darin begründet, dass Betonpflastersteine innerhalb des Bauwerks wesentlich sensibler auf temperaturbedingte Längenänderungen reagieren. Die Nichtbeachtung dieser Zusammenhänge führt auch hier zu Schäden in Form von Brüchen, Rissen, Zerdrücken von Gullys oder Herausspringen von Steinen.